# Schuldner/in:
Oss Marco Giuseppe, von Zürich, geboren am 05.06.1946, gestorben am 11.11.2008, Säntisblickstrasse 5, 8580 Amriswil
# PLZ/Ort der Steigerung:
8500 Frauenfeld
Datum der Steigerung: 26.06.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Sitzungszimmer des Kant. Konkursamtes, Bahnhofstrasse 53 (1. Stock), 8510 Frauenfeld
# Steigerungsobjekte:
Im Grundbuch Amriswil
1a) Stockwerkeigentum Nr. S432
54/1000 Miteigentum an Nr. 2013
mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung im 1. Obergeschoss, mit Kellerabteil als Nebenraum (rosa eingezeichnet)
Säntisblickstrasse 5
1b) Miteigentumsanteil Nr. M264
1/68 Miteigentum an Nr. S199
Autoabstellplatz Nr. C6
Säntisblickstrasse
Konkursamtliche Schätzung S432: CHF 120'000.--
Konkursamtliche Schätzung M264: CHF 10'000.--
Anzahlung 1a + 1b: CHF 25'000.--
2a) Stockwerkeigentum Nr. S436
55/1000 Miteigentum an Nr. 2013
mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung im 3. Obergeschoss, mit Kellerabteil als Nebenraum (rosa eingezeichnet)
Säntisblickstrasse 5
2b) Miteigentumsanteil Nr. M259
1/68 Miteigentum an Nr. S199
Autoabstellplatz Nr. C1
Säntisblickstrasse
Konkursamtliche Schätzung S436: CHF 120'000.--
Konkursamtliche Schätzung M259: CHF 10'000.--
Anzahlung 2a + 2b: CHF 25'000.--
3. Stockwerkeigentum Nr. S443
38/1000 Miteigentum an Nr. 2013
mit Sonderrecht an der 2 1/2-Zimmerwohnung im 2. Obergeschoss, mit Kellerabteil als Nebenraum (orange eingezeichnet)
Säntisblickstrasse 7
Konkursamtliche Schätzung: CHF 100'000.--
Anzahlung: CHF 10'000.--
Beschrieb Stammgrundstück zu Nr. S432, S436 und S443
Im Grundbuch Amriswil
Liegenschaft Nr. 2013
Plan Nr. 5, Säntisblickstrasse
1'598 m2 Mehrfamilienhaus Vers.Nr. 061.780, Säntisblickstrasse 5+7 (449 m2)
Hofraum, Garten (1'149 m2)
Beschrieb Stammgrundstück zu Nr. M259 und M264
Im Grundbuch Amriswil
Stockwerkeigentum Nr. S199
156/1000 Miteigentum an Nr. 54
mit Sonderrecht an der unterirdischen Autoeinstellhalle neben dem Wohnhaus, mit 68 Autoabstellplätzen
Säntisstrasse
Beschrieb Stammgrundstück zu Nr. S199
Im Grundbuch Amriswil
Liegenschaft Nr. 54
Plan Nr. 5, Eichwies/Säntisblickstrasse
3'450 m2 Wohnblock Vers.Nr. 061.694, Säntisblickstrasse 15 (318 m2)
Tiefgarage mit Oeltankraum Vers.Nr. 061.695, Säntisblickstrasse (1'692 m2)
Hofraum, Garten (1'440 m2)
Freitag, 17. Juli 2009
9320 Arbon
# Schuldner/Schuldnerin:
Hellbrück Siegfried, je zur Hälfte Miteigentum, Luxburgstrasse 35a, 9322 Egnach
# Schuldner/Schuldnerin:
Hellbrück Verena, je zur Hälfte Miteigentum, Zürcherstrasse 56, 8730 Uznach
# PLZ/Ort der Steigerung:
9320 Arbon
Datum der Steigerung: 13.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Restaurant Park, Parkstrasse 7
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
06.07.2009 bis: 16.07.2009
Ort der Auflage: Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon; Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 447 35 15
Sonstige Angaben: Hellbrück Siegfried und Hellbrück Verena, je zur Hälfte Miteigentum an Liegenschaft Nr. 2159, Luxburg
# Eingabefrist:
25.06.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör:
Grundbuch Egnach: Liegenschaft Nr. 2159, Plan Nr. 22, Luxburg, 3'114 m2 Wohnhaus
Garage Vers. Nr. 1142, Luxburgstrasse 35a (274 m2), Gebäude (nv) (26 m2), fliessendes
Gewässer (562 m2), übrige befestigte Fläche (116 m2), geschlossener Wald (53 m2), Garten-Grünanlage (2'083 m2), 1/3 subjektiv-dingliches Miteigentum an Nr. 2164
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 2'384'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 100’000.— in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Hellbrück Siegfried, je zur Hälfte Miteigentum, Luxburgstrasse 35a, 9322 Egnach
# Schuldner/Schuldnerin:
Hellbrück Verena, je zur Hälfte Miteigentum, Zürcherstrasse 56, 8730 Uznach
# PLZ/Ort der Steigerung:
9320 Arbon
Datum der Steigerung: 13.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Restaurant Park, Parkstrasse 7
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
06.07.2009 bis: 16.07.2009
Ort der Auflage: Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon; Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 447 35 15
Sonstige Angaben: Hellbrück Siegfried und Hellbrück Verena, je zur Hälfte Miteigentum an Liegenschaft Nr. 2159, Luxburg
# Eingabefrist:
25.06.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör:
Grundbuch Egnach: Liegenschaft Nr. 2159, Plan Nr. 22, Luxburg, 3'114 m2 Wohnhaus
Garage Vers. Nr. 1142, Luxburgstrasse 35a (274 m2), Gebäude (nv) (26 m2), fliessendes
Gewässer (562 m2), übrige befestigte Fläche (116 m2), geschlossener Wald (53 m2), Garten-Grünanlage (2'083 m2), 1/3 subjektiv-dingliches Miteigentum an Nr. 2164
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 2'384'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 100’000.— in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
9542 Münchwilen
# Schuldner/Schuldnerin:
Meister Bruno, Stationsstrasse 2, 8360 Wallenwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
9542 Münchwilen
Datum der Steigerung: 20.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Sitzungsraum Stiftung Sonnenhalde, Murgtalstr. 50
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Münchwilen vom 14.07.2009 bis 05.08.2009 Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 627 65 25
# Eingabefrist:
02.07.2009
# Steigerungsobjekte:
3 1/2-Zimmerwohnung mit sep. Büroraum und Tiefgaragenplatz in 8360 Wallenwil
Grundstück und Zugehör im Grundbuch Eschlikon:
Stockwerkeigentum Nr. S3012
136/1000 Miteigentum an Nr. 3592 mit Sonderrecht an Büro im Untergeschoss
Stockwerkeigentum Nr. S3013
373/1000 Miteigentum an Nr. 3592 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung mit Keller Nr. 2 im Untergeschoss
Miteigentumsanteil Nr. M25112
1/6 Miteigentum an Nr. D15034, Parkplatz Nr. 6
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 413'000.00 (Verkehrswert)
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Münchwilen, zu zahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Meister Bruno, Stationsstrasse 2, 8360 Wallenwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
9542 Münchwilen
Datum der Steigerung: 20.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Sitzungsraum Stiftung Sonnenhalde, Murgtalstr. 50
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Münchwilen vom 14.07.2009 bis 05.08.2009 Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 627 65 25
# Eingabefrist:
02.07.2009
# Steigerungsobjekte:
3 1/2-Zimmerwohnung mit sep. Büroraum und Tiefgaragenplatz in 8360 Wallenwil
Grundstück und Zugehör im Grundbuch Eschlikon:
Stockwerkeigentum Nr. S3012
136/1000 Miteigentum an Nr. 3592 mit Sonderrecht an Büro im Untergeschoss
Stockwerkeigentum Nr. S3013
373/1000 Miteigentum an Nr. 3592 mit Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung mit Keller Nr. 2 im Untergeschoss
Miteigentumsanteil Nr. M25112
1/6 Miteigentum an Nr. D15034, Parkplatz Nr. 6
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 413'000.00 (Verkehrswert)
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Münchwilen, zu zahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
8536 Hüttwilen
# Schuldner/Schuldnerin:
Gamper Max, von Frauenfeld TG und Stettfurt TG, Zürcherstrasse 308, 8406 Winterthur
# PLZ/Ort der Steigerung:
8536 Hüttwilen
Datum der Steigerung: 04.09.2009
# Zeit:
16:00
Lokal: Im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
03.08.2009 bis: 12.08.2009
Ort der Auflage: Beim Betreibungsamt Müllheim
Sonstige Angaben: Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 765 22 92
# Eingabefrist:
02.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Wohnhaus/Gewerbehalle
Grundstück:
Im Grundbuch Hüttwilen:
Liegenschaft Nr. 2529, Plan Nr. 46, Nussbaumen = 808 m2 Wohnhaus Vers. Nr. 362.225 (301 m2)
Garten/Anlagen (507 m2)
Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten gemäss Grundbuchauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
CHF 493'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung mit gesetzlichem Pfandrecht.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Müllheim, 8505 Pfyn, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Fauspfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 (Fassung 01.10.1997) aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Gamper Max, von Frauenfeld TG und Stettfurt TG, Zürcherstrasse 308, 8406 Winterthur
# PLZ/Ort der Steigerung:
8536 Hüttwilen
Datum der Steigerung: 04.09.2009
# Zeit:
16:00
Lokal: Im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
03.08.2009 bis: 12.08.2009
Ort der Auflage: Beim Betreibungsamt Müllheim
Sonstige Angaben: Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 765 22 92
# Eingabefrist:
02.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Wohnhaus/Gewerbehalle
Grundstück:
Im Grundbuch Hüttwilen:
Liegenschaft Nr. 2529, Plan Nr. 46, Nussbaumen = 808 m2 Wohnhaus Vers. Nr. 362.225 (301 m2)
Garten/Anlagen (507 m2)
Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten gemäss Grundbuchauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
CHF 493'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung mit gesetzlichem Pfandrecht.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Müllheim, 8505 Pfyn, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Fauspfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 (Fassung 01.10.1997) aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
8266 Steckborn
# Schuldnerin:
Gebäudereinigung Kast AG, Kaltenbacherstr. 44, 8260 Stein am Rhein
# PLZ/Ort der Steigerung:
8266 Steckborn
Datum der Steigerung: 08.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Betreibungsamt, Seestrasse 127
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Steckborn vom 3. bis 12. August 2009. Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 724 34 30
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör: Im Grundbuch Eschenz
Liegenschaft Nr. 649, Plan 12: 1433 m2 Gebäudegrundfläche, Hof, Garten, mit:
Wohnhaus und Oekonomiegebäuden an der Hauptstr. 52 in Eschenz
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 810'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Grundpfandgläubigers im ersten Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Steckborn, zu zahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16.12.1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Gebäudereinigung Kast AG, Kaltenbacherstr. 44, 8260 Stein am Rhein
# PLZ/Ort der Steigerung:
8266 Steckborn
Datum der Steigerung: 08.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Betreibungsamt, Seestrasse 127
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Steckborn vom 3. bis 12. August 2009. Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 724 34 30
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör: Im Grundbuch Eschenz
Liegenschaft Nr. 649, Plan 12: 1433 m2 Gebäudegrundfläche, Hof, Garten, mit:
Wohnhaus und Oekonomiegebäuden an der Hauptstr. 52 in Eschenz
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 810'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Grundpfandgläubigers im ersten Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Steckborn, zu zahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16.12.1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
8266 Steckborn
# Schuldnerin:
Gebäudereinigung Kast AG, Kaltenbacherstr. 44, 8260 Stein am Rhein
# PLZ/Ort der Steigerung:
8266 Steckborn
Datum der Steigerung: 08.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Betreibungsamt, Seestrasse 127
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Steckborn vom 3. bis 12. August 2009. Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 724 34 30
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör: Im Grundbuch Eschenz
Liegenschaft Nr. 1446, Plan 7: 268 m2 Gebäudegrundfläche, Hof, Garten, mit:
Wohnhaus in Eschenz
Miteigentumsanteil Nr. M7: 1/21 Miteigentum an Nr. 1443: Autoeinstellplatz Nr. 7
Stammgrundstück zu Nr. M7: Liegenschaft Nr. 1443 Grundbuch Eschenz:
215 m2 Hofraum, Garten, mit Tiefgarage
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 500'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Grundpfandgläubigers im ersten Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Steckborn, zu zahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16.12.1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Gebäudereinigung Kast AG, Kaltenbacherstr. 44, 8260 Stein am Rhein
# PLZ/Ort der Steigerung:
8266 Steckborn
Datum der Steigerung: 08.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Betreibungsamt, Seestrasse 127
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Steckborn vom 3. bis 12. August 2009. Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 724 34 30
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör: Im Grundbuch Eschenz
Liegenschaft Nr. 1446, Plan 7: 268 m2 Gebäudegrundfläche, Hof, Garten, mit:
Wohnhaus in Eschenz
Miteigentumsanteil Nr. M7: 1/21 Miteigentum an Nr. 1443: Autoeinstellplatz Nr. 7
Stammgrundstück zu Nr. M7: Liegenschaft Nr. 1443 Grundbuch Eschenz:
215 m2 Hofraum, Garten, mit Tiefgarage
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 500'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Grundpfandgläubigers im ersten Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Steckborn, zu zahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16.12.1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
9320 Arbon
# Schuldner/Schuldnerin:
Lorenzi Camillo, Augartenstrasse 16, 9402 Mörschwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
9320 Arbon
Datum der Steigerung: 27.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Restaurant Park, Parkstrasse 7
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon vom 14. Juli 2009 bis 5. August 2009.
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör im Grundbuch Arbon:
1. Stockwerkeigentum Nr. S228, 285/1000 Miteigentum an Nr. D2223, Sonderrecht am Ausstellungsraum Nr. 2, im Erdgeschoss, mit Abstellraum und WC als Nebenräume, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen, Beleg 87/1986, an der St. Gallerstrasse 115, 9320 Arbon.
2. Stockwerkeigentum Nr. S231, 71/1000 Miteigentum an Nr. D2223, Sonderrecht am Lager Nr. 5, im Obergeschoss, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen, Beleg 87/1986, an der St. Gallerstrasse 115, 9320 Arbon.
Betreibungsamtliche Schätzung des Stockwerkeigentums: CHF 550'000.-
Betreibungsamtliche Schätzung der Gesamtliegenschaft: CHF 1'600'000.-
Die Verwertung wird verlangt infolge Urteil des Bundesgerichtes gemäss Artikel 649b ZGB.
# Bemerkungen:
Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 447 35 15
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.- in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Lorenzi Camillo, Augartenstrasse 16, 9402 Mörschwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
9320 Arbon
Datum der Steigerung: 27.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Restaurant Park, Parkstrasse 7
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon vom 14. Juli 2009 bis 5. August 2009.
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör im Grundbuch Arbon:
1. Stockwerkeigentum Nr. S228, 285/1000 Miteigentum an Nr. D2223, Sonderrecht am Ausstellungsraum Nr. 2, im Erdgeschoss, mit Abstellraum und WC als Nebenräume, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen, Beleg 87/1986, an der St. Gallerstrasse 115, 9320 Arbon.
2. Stockwerkeigentum Nr. S231, 71/1000 Miteigentum an Nr. D2223, Sonderrecht am Lager Nr. 5, im Obergeschoss, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen, Beleg 87/1986, an der St. Gallerstrasse 115, 9320 Arbon.
Betreibungsamtliche Schätzung des Stockwerkeigentums: CHF 550'000.-
Betreibungsamtliche Schätzung der Gesamtliegenschaft: CHF 1'600'000.-
Die Verwertung wird verlangt infolge Urteil des Bundesgerichtes gemäss Artikel 649b ZGB.
# Bemerkungen:
Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 447 35 15
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.- in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
8575 Bürglen
# Schuldner/Schuldnerin:
Jordi Andreas, Müli 5, 8586 Buch bei Kümmertshausen
# PLZ/Ort der Steigerung:
8575 Bürglen
Datum der Steigerung: 16.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Mühle-Foyer, Mühlestrasse 2
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Bürglen vom 17. – 26. August 2009 Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 017 627 66 90
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör
Im Grundbuch Happerswil-Buch (Gemeinde Birwinken):
1. Liegenschaft Nr. 206, Plan Nr. 7, Buch, 852 m2 Wohnhaus Assek.Nr. 65, Hofraum, Garten
2. Liegenschaft Nr. 210, Plan Nr. 7, Buch, 385 m2 Ökonomiegebäude, Assek.Nr. 111, Garten
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 280'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Grundpfandbetreibung der Pfandgläubigerin im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Bürglen, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16.12.1983 (Fassung 01.10.97) aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Jordi Andreas, Müli 5, 8586 Buch bei Kümmertshausen
# PLZ/Ort der Steigerung:
8575 Bürglen
Datum der Steigerung: 16.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Mühle-Foyer, Mühlestrasse 2
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Bürglen vom 17. – 26. August 2009 Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 017 627 66 90
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör
Im Grundbuch Happerswil-Buch (Gemeinde Birwinken):
1. Liegenschaft Nr. 206, Plan Nr. 7, Buch, 852 m2 Wohnhaus Assek.Nr. 65, Hofraum, Garten
2. Liegenschaft Nr. 210, Plan Nr. 7, Buch, 385 m2 Ökonomiegebäude, Assek.Nr. 111, Garten
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 280'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Grundpfandbetreibung der Pfandgläubigerin im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Bürglen, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16.12.1983 (Fassung 01.10.97) aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
8374 Dussnang
# Schuldner/Schuldnerin:
THALMANN Heinz, Fischingerstrasse 21, 8374 Oberwangen
# PLZ/Ort der Steigerung:
8374 Dussnang
Datum der Steigerung: 10.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Restaurant Brückenwaage
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Sirnach vom 11. bis 20. August 2009
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück:
Im Grundbuch Dussnang Oberwangen (Kreis Sirnach):, Liegenschaft Nr. 1556, Plan 10, Grueb: 1792 m2 Wohnhaus, Scheune Ver.Nr. 234.146, Fischingerstrasse 21 (246 m2) und Gartenanlage (1546 m2)
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 379'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung durch den Grundpfandgläubiger im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Nun YU-14242 Mionica, Selo Tabanovic bB
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Sirnach , zu zahlen.
Im übrigen Verweisen wir auf die Publikation in SHAB und Amtsblatt Kt TG.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesonders auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
THALMANN Heinz, Fischingerstrasse 21, 8374 Oberwangen
# PLZ/Ort der Steigerung:
8374 Dussnang
Datum der Steigerung: 10.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Restaurant Brückenwaage
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Sirnach vom 11. bis 20. August 2009
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück:
Im Grundbuch Dussnang Oberwangen (Kreis Sirnach):, Liegenschaft Nr. 1556, Plan 10, Grueb: 1792 m2 Wohnhaus, Scheune Ver.Nr. 234.146, Fischingerstrasse 21 (246 m2) und Gartenanlage (1546 m2)
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 379'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung durch den Grundpfandgläubiger im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Nun YU-14242 Mionica, Selo Tabanovic bB
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Sirnach , zu zahlen.
Im übrigen Verweisen wir auf die Publikation in SHAB und Amtsblatt Kt TG.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesonders auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
8370 Sirnach
# Schuldner/Schuldnerin:
LEHMANN Hungerbühler Christian, Stiftshaldenstrasse 32, 8951 Fahrweid
# PLZ/Ort der Steigerung:
8370 Sirnach
Datum der Steigerung: 03.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Restaurant Bahnhof
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Sirnach vom 11. bis 20. August 2009
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück:
Grundbuch Sirnach: Liegenschaft Nr. 936, Plan 27, Rosenbärg: 775 mw Wohnhaus, Garage Vers.Nr. 575.148, Rosensteig 1 (102 m2) und Gartenanlage (673 m2)
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 350'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung durch den Grundpfandgläubiger im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Sirnach , zu zahlen.
Im übrigen Verweisen wir auf die Publikation in SHAB und Amtsblatt des Kt TG.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesonders auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
LEHMANN Hungerbühler Christian, Stiftshaldenstrasse 32, 8951 Fahrweid
# PLZ/Ort der Steigerung:
8370 Sirnach
Datum der Steigerung: 03.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Restaurant Bahnhof
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Sirnach vom 11. bis 20. August 2009
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück:
Grundbuch Sirnach: Liegenschaft Nr. 936, Plan 27, Rosenbärg: 775 mw Wohnhaus, Garage Vers.Nr. 575.148, Rosensteig 1 (102 m2) und Gartenanlage (673 m2)
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 350'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung durch den Grundpfandgläubiger im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Sirnach , zu zahlen.
Im übrigen Verweisen wir auf die Publikation in SHAB und Amtsblatt des Kt TG.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesonders auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
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