# Schuldner/Schuldnerin:
THALMANN Heinz, Fischingerstrasse 21, 8374 Oberwangen
# PLZ/Ort der Steigerung:
8374 Dussnang
Datum der Steigerung: 10.09.2009
# Zeit:
15:00
Lokal: Restaurant Brückenwaage
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Sirnach vom 11. bis 20. August 2009
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück:
Im Grundbuch Dussnang Oberwangen (Kreis Sirnach):, Liegenschaft Nr. 1556, Plan 10, Grueb: 1792 m2 Wohnhaus, Scheune Ver.Nr. 234.146, Fischingerstrasse 21 (246 m2) und Gartenanlage (1546 m2)
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 379'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung durch den Grundpfandgläubiger im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Nun YU-14242 Mionica, Selo Tabanovic bB
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.00 in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Sirnach , zu zahlen.
Im übrigen Verweisen wir auf die Publikation in SHAB und Amtsblatt Kt TG.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesonders auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Freitag, 17. Juli 2009
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