# Schuldner/Schuldnerin:
Gamper Max, von Frauenfeld TG und Stettfurt TG, Zürcherstrasse 308, 8406 Winterthur
# PLZ/Ort der Steigerung:
8536 Hüttwilen
Datum der Steigerung: 04.09.2009
# Zeit:
16:00
Lokal: Im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
03.08.2009 bis: 12.08.2009
Ort der Auflage: Beim Betreibungsamt Müllheim
Sonstige Angaben: Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 052 765 22 92
# Eingabefrist:
02.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Wohnhaus/Gewerbehalle
Grundstück:
Im Grundbuch Hüttwilen:
Liegenschaft Nr. 2529, Plan Nr. 46, Nussbaumen = 808 m2 Wohnhaus Vers. Nr. 362.225 (301 m2)
Garten/Anlagen (507 m2)
Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten gemäss Grundbuchauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
CHF 493'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung mit gesetzlichem Pfandrecht.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Betreibungsamtes Müllheim, 8505 Pfyn, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Fauspfandforderungen anzumelden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 (Fassung 01.10.1997) aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Freitag, 17. Juli 2009
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