# Schuldner/Schuldnerin:
Hellbrück Siegfried, je zur Hälfte Miteigentum, Luxburgstrasse 35a, 9322 Egnach
# Schuldner/Schuldnerin:
Hellbrück Verena, je zur Hälfte Miteigentum, Zürcherstrasse 56, 8730 Uznach
# PLZ/Ort der Steigerung:
9320 Arbon
Datum der Steigerung: 13.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Restaurant Park, Parkstrasse 7
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
06.07.2009 bis: 16.07.2009
Ort der Auflage: Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon; Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 447 35 15
Sonstige Angaben: Hellbrück Siegfried und Hellbrück Verena, je zur Hälfte Miteigentum an Liegenschaft Nr. 2159, Luxburg
# Eingabefrist:
25.06.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör:
Grundbuch Egnach: Liegenschaft Nr. 2159, Plan Nr. 22, Luxburg, 3'114 m2 Wohnhaus
Garage Vers. Nr. 1142, Luxburgstrasse 35a (274 m2), Gebäude (nv) (26 m2), fliessendes
Gewässer (562 m2), übrige befestigte Fläche (116 m2), geschlossener Wald (53 m2), Garten-Grünanlage (2'083 m2), 1/3 subjektiv-dingliches Miteigentum an Nr. 2164
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 2'384'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 100’000.— in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Freitag, 17. Juli 2009
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