# Schuldner/Schuldnerin:
Lorenzi Camillo, Augartenstrasse 16, 9402 Mörschwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
9320 Arbon
Datum der Steigerung: 27.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Restaurant Park, Parkstrasse 7
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon vom 14. Juli 2009 bis 5. August 2009.
# Eingabefrist:
09.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück und Zugehör im Grundbuch Arbon:
1. Stockwerkeigentum Nr. S228, 285/1000 Miteigentum an Nr. D2223, Sonderrecht am Ausstellungsraum Nr. 2, im Erdgeschoss, mit Abstellraum und WC als Nebenräume, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen, Beleg 87/1986, an der St. Gallerstrasse 115, 9320 Arbon.
2. Stockwerkeigentum Nr. S231, 71/1000 Miteigentum an Nr. D2223, Sonderrecht am Lager Nr. 5, im Obergeschoss, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen, Beleg 87/1986, an der St. Gallerstrasse 115, 9320 Arbon.
Betreibungsamtliche Schätzung des Stockwerkeigentums: CHF 550'000.-
Betreibungsamtliche Schätzung der Gesamtliegenschaft: CHF 1'600'000.-
Die Verwertung wird verlangt infolge Urteil des Bundesgerichtes gemäss Artikel 649b ZGB.
# Bemerkungen:
Besichtigung nach Vereinbarung: Telefon 071 447 35 15
Vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50’000.- in bar, oder durch Check einer Bank mit Sitz in der Schweiz (kein Privatcheck), ausgestellt auf die Order des Friedensrichter- und Betreibungsamt Arbon, zu zahlen.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und auf die bezügliche Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Freitag, 17. Juli 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen